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Bauherrenhelfer
03.09.2017, 13:48:09
  • Views 2K
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  • Kommentare 2

SmartHome-Ausstattung ca. 3 Jahre alt vor Ersteinsatz - Aktualisierungsbedarf ?

Ich habe jetzt 3 Jahre meines Vorruhestands an meinem neuen Haus (weitgehend in Eigenleistung) gewerkelt. Bis Ende des Jahres möchte ich nun einziehen, Internet aktivieren, und meine umfangreiche Smarthome-Ausstattung (Rolladen, Schalter, Dimmer, Heizkreise, Fenster, Rauchmelder, Samsung-Kamera, Bewegungsmelder) erstmalig installieren und in Betrieb nehmen. Besteht angesichts des Alters der Hardware ein besonderer vorlaufender Aktualisierungsbedarf ? Gibt es Hinweise der Community, wie ich in meiner Situation am sinnvollsten vorgehe ? Hat sich an der Zentrale (Hard/Soft) was geändert, kann ich die auf das neueste Update aktualisieren oder soll ich mit lieber eine neue kaufen. Gibt es noch die Einschränkungsstufen der Zentrale. Ist die heute angebotene Zentrale zu 99,95 € eingeschränkt oder unbeschränkt ? Vielen Dank für die am liebsten ausführlichen Hinweise.

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    • Noge2016
      03.09.2017, 16:32:23
      Bearbeitet

      0

      Die Zentrale wurde nur bei bestimmten Werbemaßnahmen eingeschränkt. Du hast aber schon sehr viele Geräte. Also dürften keine Einschränkungen vorliegen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass deine Zentrale noch nicht eingerichtet war. Auch eine 3 Jahre alte Zentrale dürfte technisch noch okay sein (meine ist 5 Jahre alt und läuft). Deshalb die Zentrale an Strom und Netzwerk anschließen. Dann Anmeldung über den Innogy Browser. Du erhälst eine Bestätigungsmail und mußt die PN am Display der Zentrale übernehmen. Steht auch ausführlich in der Bedienungsanleitung. Die aktuelle Version der Zentrale müßte über "Einstellungen" von dir geprüft werden. Danach kannst du die Geräte hinzufügen (über das "+" Zeichen). Ich würde mit den einfachen Geräten Wandschalter, TFS, RM oder Bewegungsmelder anfangen. Dann würde ich mich mit den jeweiligen Standardszenarien beschäftigen und sie einrichten. und testen. Bedenke, dass einige Geräte erst ausgelöst werden müssen, bis sie aktiv werden (TFS,BM). Wenn du dies erfolgreich aufgebaut hast, nehme dir die anderen Geräte vor.

      Mit dem mobilen Zugang über die App auf dem Smartphone bin ich im Moment etwas überfragt. Normal ist, dass die ersten 24 Monate gebührenfrei sind. Wie dies in deinem Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Ansonsten muß du sie für eine Jahresgebühr erwerben.

      Außerdem findest du hier in der Community mit der Suchfunktion viele Hilfen um Geräte oder Szenarien einzurichten. Wenn du nicht weiter kommst, einfach melden und dein Problem schildern.

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      1. Zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Dankeschön! - von Bauherrenhelfer 03.09.17, 23:29

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    • FHO
      03.09.2017, 22:01:24

      0

      Noge2016 hat das schon ziemlich gut zusammengefaßt.

      Wenn die Zentrale noch nie in Betrieb war, dann hat sie noch den Softwarestand der Produktion. Das macht aber nichts, denn sie holt sich direkt zu Beginn der Installation die neueste Version der Software. Und diese läuft auf allen Zentralen, die RWE/innogy je auf den Markt gebracht hat. Eine meiner Zentralen läuft auch schon seit 5 Jahren und funktioniert tadellos mit dem aktuellsten Softwarestand.

      Der mobile Zugang wird auch erst bei der Ersteinrichtung der Zentrale aktiviert. War die Zentrale noch nie aktiviert, dann gelten die 24 Monate erst ab diesem Zeitpunkt. Also immer 24 Monate ab Erstaktivierung.

      Zum neuen Preis der Zentrale. Die 99,95€ Zentralen sind nicht eingeschränkt. Es ist die gleiche Zentrale wie vorher nur eben zu einem anderen Preis.

      Die Ersteinrichtung kann auch über die App gemacht werden. Wenn die Zentrale schon 3 Jahre im Schrank lag, dann ist sicher die Bedienungsanleitung noch auf die alte Software Version ausgerichtet. Das stimmt natürlich für die neue 2.0 Version nicht mehr. Mit der innogy SmartHome App oder auch mit dem Browser wird man durch Installation geleitet. Wichtig ist, erst einmal einen Benutzer anzulegen und dann die Zentrale zu registrieren. Das sollte eigentlich intuitiv gehen. Falls nicht, einfach hier fragen. :-)

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      1. Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich gehe es so erst einmal an. Danke ! - von Bauherrenhelfer 03.09.17, 23:30

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